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Elternverband hörgeschädigter Kinder

Latemarstraße 8

39100 Bozen

Steuernummer: 80005740214

 

 

 

NEU:

Kindergärten und Schulen haben die Möglichkeit, kostenlose akustische Messungen zur Verbesserung der Raumakustik  vorzunehmen. Durch eine Senkung der Nachhallzeit kann die Sprachverständlichkeit für hörgeschädigte und hörende Kinder erheblich verbessert werden. Entsprechende schriftliche Ansuchen können an das Labor für physikalische Chemie, Amba-Alagi-Straße 5, 39100 Bozen ,   physchemlab@provinz.bz.it , Tel.: 0471 417140   gestellt werden.

 

 

 

NEU: Schulen haben die Möglichkeit, eine Lärmampel im Elternverband hörgeschädigter Kinder auszuleihen. Infos unter: Nützliches/Formulare-akustische Raumbedingungen

Verfügbarkeit der Lärmampel: siehe unter Wohngemeinschaft / Lärmampel

Hörprobleme kann man nicht sehen

Darum wissen die wenigsten, was es bedeutet, nicht gut zu hören. Wir kennen Schwerhörigkeit meist nur als Alterserscheinung.
Wenn aber ein Kind nicht hört, ist das mehr als nur die medizinisch festgestellte Funktionsstörung des Sinnesorgans "Ohr". Dies bedeutet vielmehr eine Beeinträchtigung der Sprachentwicklung und damit eine Gefahr für die gesamte Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Das normalhörende Kind lernt spontan sprechen, weil es die Sprache der Eltern, der Geschwister und der übrigen Umwelt hört.

Das schwerhörige Kind kann zwar Sprache (mit Hörgerät) hören, aber nicht vollständig verstehen. Ohne Hörgeräte wird sich seine Sprache nur sehr fehlerhaft entwickeln und ohne gezielte Förderung wird es auch mit Hörgeräten nicht zu einem guten Sprachverständnis gelangen. Folge davon können Lernschwierigkeiten und Verhaltensprobleme in der Schule sein. Sprache und Lernen hängen nämlich eng miteinander zusammen. Das gehörlose Kind kann auch mit Hörgeräten nicht ohne Hilfe Sprache entwickeln. Mit modernen Hörhilfen und intensiver fachkundiger Förderung aber, kann es hören und sprechen lernen und somit auch Sprache entwickeln und verstehen.
Einseitig gehörlose oder schwerhörige Kinder entwickeln zwar die Sprache meist auf natürlichem Wege, haben aber häufig Schwierigkeiten, die Sprache im Alltag richtig zu verstehen. Nicht selten sind Lern- und Verhaltensschwierigkeiten die Folge. Bei allen Graden der Hörverminderung ist also die harmonische Entwicklung des Kindes gefährdet, wenn nicht frühzeitig die entsprechende Hilfe angeboten wird.

Hilfe ist auf verschiedenen Ebenen nötig:

  • Der Kinder- und/oder HNO-Arzt soll die Hörverminderung eines Kindes so früh wie möglich (bereits in den ersten Lebensmonaten) erkennen.
  • der HNO-Arzt soll das am besten geeignete Hörgerät verordnen;
  • der Hörgerätetechniker hat für die optimale Anpassung des Hörgerätes zu sorgen;
  • das Fachteam für Hörgeschädigte bei den Rehabilitationsdiensten soll die Eltern in Bezug auf Hör- und Spracherziehung sowie Sprachförderung umfassend beraten und das Kind HNO-ärztlich betreuen, logopädisch behandeln und psychologisch begleiten; dasselbe Team soll auch die Bildungseinrichtungen des Kindes informieren und begleiten;
  • Kindergarten und Schule sollen gründlich informiert sein über die Gefahren der Hörschädigung für das schulische und soziale Lernen und sollen das entsprechend ausgebildete Unterrichtspersonal zur Verfügung haben.

Wir Eltern brauchen die entsprechende Unterstützung von all diesen Fachleuten, können uns aber auch gegenseitig wertvolle Hilfe und Stütze sein. Denn wir Eltern tragen die Hauptverantwortung für eine möglichst gute Entwicklung unserer Kinder.
Daher hat der Elternverband hörgeschädigter Kinder es sich zur Aufgabe gemacht, die Eltern selbst in ihrer schwierigen Erziehungsaufgabe zu unterstützen, durch Bildungswochen für die Familien, Tagungen, Vorträge, Angebot von Fachzeitschriften und -büchern, durch Förderwochen für die Kinder und durch gemütliche Treffen der Familien.
Der Elternverband pflegt auch Kontakte zu Fachleuten, Einrichtungen und Elternverbänden im Ausland, wodurch wir versuchen, möglichst gut über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein. Gleichzeitig setzt sich der Elternverband mit viel Energieaufwand und Nachdruck bei den zuständigen Südtiroler Politikern und Verantwortlichen dafür ein, daß für die oben erwähnten Hilfen gesorgt wird: das bedeutet eine ausreichende Zahl von Fachleuten in den REHA-Diensten, in den Kindergärten und Schulen, die für die Behandlung von Hörproblemen entsprechend geschult und ständig fortgebildet werden. Nur wenn wir alle zusammenhelfen, können wir das gemeinsame Ziel erreichen, daß sich unsere Kinder durch möglichst optimale Förderung und gute Erziehung zu selbständigen und glücklichen Menschen entwickeln und zu einem selbstverantwortlichen Leben in unserer Gesellschaft befähigt werden. Wenn Sie ein Kind mit Hörproblemen haben, sind wir gerne bereit, auch Ihnen die notwendigen Informationen und Hilfen anzubieten, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Wir Eltern brauchen die entsprechende Unterstützung von all diesen Fachleuten, können uns aber auch gegenseitig wertvolle Hilfe und Stütze sein. Denn wir Eltern tragen die Hauptverantwortung für eine möglichst gute Entwicklung unserer Kinder.


Elternverband hörgeschädigter Kinder Strnr. 80005740214, Latemarstraße 8, 39100 BOZEN, Tel 0471/974431, Fax 0471/977939, Email info@ehk.it

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